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Ein Verein
dessen Zweck
nicht auf einen wirtschaftlichen
Geschäftsbetrieb gerichtet
ist
erlangt Rechtsfähigkeit durch
Eintragung in das
Vereinsregister. (aus: BGB § 21)
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Wird das Recht
zum Gebrauch eines Namens
dem Berechtigten
von einem anderen bestritten
oder
wird das Interesse des
Berechtigten dadurch
verletzt
dass ein anderer unbefugt
den gleichen Namen gebraucht
so kann der Berechtigte von dem
anderen
Beseitigung der Beeinträchtigung
verlangen. (aus: BGB § 12)
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Verpflichtet sich der Eigentümer
einem anderen gegenüber
die Hypothek löschen zu lassen
wenn sie sich mit dem Eigentum
in einer Person vereinigt
so kann zur Sicherung des
Anspruchs
auf Löschung
eine Vormerkung in das Grundbuch
eingetragen werden
wenn demjenigen
zu dessen Gunsten die Eintragung
vorgenommen werden
soll
ein anderes gleichrangiges oder
nachrangiges Recht
als eine Hypothek
Grundschuld oder Rentenschuld am
Grundstück
oder ein Anspruch auf Einräumung
eines solchen anderen Rechts
oder auf Übertragung des
Eigentums am Grundstück
zusteht. (aus: BGB § 1179)
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Durch den Kaufvertrag
wird der Verkäufer einer Sache
verpflichtet
dem Käufer
die Sache zu übergeben und das
Eigentum an der Sache
zu verschaffen. Der Verkäufer
eines Rechtes
ist verpflichtet
dem Käufer
das Recht zu verschaffen
und
wenn das Recht zum Besitz einer
Sache
berechtigt
die Sache zu übergeben. (aus:
BGB § 433)
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Personen
die nicht in gerader Linie
verwandt
sind
aber von derselben
dritten Person abstammen
sind in der Seitenlinie
verwandt. (aus: BGB § 1589)
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Die Vorschriften
über die Firmen
die Handelsbücher und die
Prokura
finden keine Anwendung auf
Personen
deren Gewerbebetrieb
nach Art oder Umfang einen
in kaufmännischer Weise
eingerichteten Geschäftsbetrieb
nicht erfordert. (aus: HGB § 4)